Menschenrechte in Tibet vor 1959
Übersetzt aus »Authenticating Tibet: Answers to China’s 100 Questions« ¹
Wie stand es vor der demokratischen Reform um die Menschenrechte in Tibet? (Fragen: 12, 13 und 92, 2001)
Vor 1959 bestand die tibetische Bevölkerung mit Ausnahme von 5 Prozent aus Sklaven oder Leibeigenen. Sie lebten in einem feudalen System, wo sie als käufliches Privateigentum behandelt wurden, unfrei und ohne Land. Ihre Strafen waren Verstümmelungen und Amputationen (siehe Ausgaben von 1989 und 2001). Leibeigene konnten gefoltert und getötet werden (siehe Ausgabe: 1989). Wirtschaft und Kultur stagnierten Jahrhunderte lang, die Lebenserwartung betrug 35,5 Jahre, die Analphabetenrate lag bei über 90 Prozent, 12 Prozent der Einwohner von Lhasa waren Bettler – und für all das war der Dalai Lama verantwortlich (siehe 2001).
Robert Barnett
Offizielle chinesische Texte über Tibet behandeln das Thema der Menschenrechte im Vergleich. So vertreten sie die Auffassung, dass die Verhältnisse jetzt besser sind als vor der direkten Übernahme der Verwaltung der Region durch China im Jahr 1959. Alle chinesischen Quellen bezeichnen die früheren Lebensbedingungen als »feudale Leibeigenschaft« – in der Ausgabe von 2001 kommt das Wort »Leibeigener« ungefähr 35-mal vor. Dieser Betrachtungsweise umgeht die Frage, ob die gegenwärtigen Bedingungen internationalen Standards gerecht werden, und betont in erster Linie, dass individuelle Rechte zugunsten ökonomischer oder sozialer Rechte geopfert werden müssen. Seit 1990 hat die chinesische Führung dies immer wieder mit der Notwendigkeit begründet, »Stabilität« sichern zu müssen.
Melvin Goldstein, ein amerikanischer Anthropologe, der in Tibet Forschungen zu sozialen Beziehungen vor 1959 durchgeführt hat, kam zu dem Schluss, dass die Mehrzahl der Tibeter bis 1959 durch schriftliche Dokumente an das Land, auf dem sie lebten und an den Grundbesitzer dieses Landes gebunden waren. Daher vertrat er die Meinung, man könne sie als »Leibeigene« bezeichnen (Goldstein 1986, 1988). Die meisten westlichen Wissenschaftler erkennen zwar an, dass dies weitgehend der Fall war, stellen aber die Tragweite dieser Praxis infrage und hinterfragen die politische Ausrichtung, die hinter der Verwendung dieser Bezeichnung steht. Franz Michael und Beatrice Miller vertreten die Ansicht, dass die weniger belasteten Begriffe »einfacher Bürger« oder »Untertan« genauer sind als »Leibeigene«, auch aufgrund zahlreicher Hinweise darauf, dass eine große Zahl von Tibetern in der Lage war, ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Grundherren abzumildern, indem sie einen Teil ihrer Schulden beglichen und sich dadurch frei bewegen konnten. In Tibet gab es auch ein funktionierendes Rechtssystem, das sie in manchen Fällen sogar anrufen konnten (Miller 1987, 1988; Michael 1986, 1987). Dieter Schuh (1988) wies nach, dass es denen, die man streng genommen als »Leibeigene« hätte bezeichnen können, in Wirklichkeit relativ gut ging – die Mehrheit war oft zwar ärmer, aber in vielen Fällen war sie nicht »an Grund und Boden gebunden« und damit faktisch keine »Leibeigenen«. Girija Saklani (1978) führte an, dass Institutionen feudaler Art in der tibetischen Gesellschaft eher durch das Prinzip von »Zusammenhalt und Gemeinschaft« ausgeglichen wurden als durch strenge Hierarchie. W.M. Coleman (1998) hat darauf hingewiesen, dass die Tibeter in der Praxis größere Autonomie hatten, als schriftliche Dokumente vermuten lassen, und dass man die Tibeter genausogut als Bauern mit besonderer Art von Schulden und Steuerpflichten bezeichnen könnte, statt mit dem moralisch belasteten Begriff »Leibeigene«. Andere Wissenschaftler haben angemerkt, dass derartige soziale Kategorien, marxistische oder andere, in jedem Fall in der europäischen Geschichte gründen und nicht vergleichbar sind mit dem sozialen System in Tibet vor 1951, geschweige denn mit den vielen unterschiedlichen Gesellschaftsformen, die man unter den Osttibetern findet.
Diese Wissenschaftler widersprechen nicht der chinesischen Behauptung, dass in Tibet eine besondere Formen von sozialen Beziehungen bestand, die anders war als die, auf die man später in demokratischen oder kommunistischen Ländern traf. Was angefochten wird, ist, ob Wissenschaftler oder Politiker im Nachhinein Begriffe verwenden sollten, die eine qualitative Beurteilung der moralischen Qualitäten dieser Beziehungen beinhaltet. Dies ist Gegenstand heftiger Debatten, weil Chinas Behauptung, es habe Leibeigenschaft geherrscht, zwar oberflächlich die sozialer Beziehungen zu beschreiben scheint, in Wahrheit aber das Ergebnis der Verflechtung zweier höchst strittiger Bestandteile ist: von Feudalismus und extremer Unterdrückung. Es wird als selbstverständlich angesehen, dass diese von Leibeigenschaft nicht zu trennen sind. Es erfodert bewusste Überlegung, um sich darauf zu besinnen, dass eins nicht aus dem anderen folgt.
Es steht außer Frage, dass die meisten Menschen in der tibetischen Gesellschaft extrem arm waren und dass vor allem die Ärmsten Ausbeutung und Mißbrauch ausgesetzt waren. Das galt bis vor kurzem für die meisten gesellschaftlichen Bereiche in Asien und anderswo, auch in China, und trifft auch heute noch für viele Regionen zu. Selbst wenn man also zustimmt, dass es Leibeigenschaft und Feudalismus in Tibet gab, so würden sich diese Lebensbedingungen im Grunde kaum von denen anderer »prämoderner« landwirtschaftlicher Gesellschaften – einschließlich großer Teile Chinas zu jener Zeit – unterscheiden. Die Bedeutung der chinesischen Behauptungen liegt daher in der Folgerung, dass Leibeigenschaft und damit Feudalismus untrennbar verbunden sind mit extremem Mißbrauch.
Hinweise, die für diese Koppelung sprechen, fanden nur Wissenschaftler, die chinesischen Regierungskreisen nahe stehen. Goldstein z.B. sagt, dass, obwohl das System auf Leibeigenschaft beruhte, es nicht zwangsläufig feudal war, und er widerspricht einer automatischen Verknüpfung mit extremem Mißbrauch. »Ich habe versucht aufzuzeigen, dass dieses Konzept der ›Leibeigenschaft‹ in Tibet nicht bedeutete, dass die Landherren ihre Leibeigenen peinigten oder in anderer Weise grob misshandelten … es gibt keinen theoretischen Grund, die Leibeigenschaft ständig mit Mißhandlungen in Verbindung zu bringen …« schreibt er, und merkt an, dass extreme Mißhandlung unwahrscheinlich war, da sie den Interessen der Landbesitzer widersprochen hätte, die ja die Bauern als Arbeitskräfte benötigten (1988: 64-65).
Es scheint kaum Beweise für die systematische »Grausamkeit« zu geben, die chinesische Autoren beschreiben, zumindest nicht seit dem späten 19. Jahrhundert. Es gab 1924 den berühmten Fall einer Verstümmelung als Bestrafung, aber die beteiligten Beamten wurden selbst vom 13. Dalai Lama für diese Tat bestraft. In einer Proklamation von 1913 hatte er alle derartigen Strafen verboten (Goldstein 1989: 123-26, 61). Ein Fall von Augenausstechen als juristische Bestrafung für Hochverrat 1934 war derart außergewöhnlich, dass niemand ihn mehr auszuführen verstand (Goldstein 1989: 208-9). Auf der anderen Seite gibt es Hunderte von Berichten, viele aus erster Hand, dass zu Beginn der frühen 1990-er Jahre tibetische politische Gefangene in chinesischen Gefängnissen schwer gefoltert wurden, ebenso Berichte von fast 90 ungeklärten Todesfällen in der Haft (siehe z.B. TCHRD 2005). Bei keinem dieser Fälle gab es eine unabhängige Untersuchung.
Die wichtigere Frage ist, warum die chinesische Regierung die Verhältnisse in Tibet vor 1959 überhaupt zum Thema gemacht hat. Sie könnten anführen, dass dies etwas über die Haltung des Dalai Lama und anderer seinerzeit in Tibet Herrschender aussagt, obwohl es die Bemühungen des 13. und des 14. Dalai Lama außer Acht lässt, das soziale System zu verbessern (1913 zum Beispiel hat der 13. Dalai Lama all jene Leibeigenen begnadigt, die ihren Grundherren davongelaufen waren, er überließ alles brachliegende Land denjenigen, die es bestellten), ganz zu schweigen von den Versuchen hochrangiger Beamter wie Lungshar und Künphel, das System zu reformieren. Aber diese Frage ist kaum von Bedeutung, da ein Land nicht das Recht hat, sich des Nachbarlandes zu bemächtigen nur aufgrund von dessen sozialer oder politischer Rückständigkeit. Zudem werden Menschenrechte gewöhnlich nicht nach ihrer Fortschrittlichkeit beurteilt, als handele es sich um marktwirtschaftliche Statistiken, sondern nachdem, ob sie gegenwärtigen internationalen Standards entsprechen oder nicht. Normalerweise rechtfertigt ein Regime seinen Missbrauch nicht damit, dass es anführt, dieser sei geringer als der, den ein anderes Regime vor einem halben Jahrhundert zu verantworten hatte; Rassismus im heutigen Amerika fände keine Billigung, nicht einmal, wenn er in einer weniger schändlichen Form vorkäme als z.B. die Lynchjustiz in den 1950er Jahren. Soziale Gepflogenheiten eines früheren Regimes sind für die Menschenrechtspraxis seiner Nachfolger nur von nebensächlicher Bedeutung.
Jedenfalls hat China zur Zeit seines Einmarsches bzw. seiner Befreiung Tibets nicht behauptet, es befreie die Tibeter von sozialer Ungerechtigkeit. Es erklärte damals lediglich, dass es die Tibeter vom »Imperialismus« befreie (gemeint war die Einmischung seitens der Briten und der USA). Das Argument, die Tibeter vom Feudalismus zu befreien, taucht in der chinesischen Rhetorik erst etwa 1954 in Osttibet und 1959 in Zentraltibet auf (Goldstein 1986: 109n2). Die Rechtfertigung dafür lautete dann, dass es von der Unterdrückung durch die herrschenden Schichten befreit worden sei. In den 1980ern änderte sich auch dies: Nun hieß es, Tibet sei von »Rückständigkeit« bzw. fehlender Modernisierung befreit worden.
Chinas Hinweise auf die Situation in Tibet vor der Befreiung zielt also offensichtlich darauf ab, allgemeine Unterstützung für Pekings Absichten in Tibet hervorzurufen. Diese Behauptungen stoßen vor allem bei den Leuten auf Zuspruch, die die Annahme vertreten – basierend auf den westlichen Theorien des 19. Jahrhunderts von einer »sozialen Evolution«, die in China immer noch weitgehend anerkannt sind –, dass gewisse Gesellschaftsformen »rückständig« sind, und weiter »fortgeschrittene« Gesellschaften diesen helfen müssten, sich weiter zu entwickeln. Diese Form von Vorurteilen passt zu bestimmten alten chinesischen Sichtweisen und zu gängigen marxistischen Theorien, die sich als Vorreiter einer Bewegung betrachten, die unterdrückte Klassen oder Nationalitäten einer Gesellschaft befreien will, ganz gleich, ob diese Klassen dem zustimmen, dass sie unterdrückt werden, oder nicht. Darüber hinaus müssen die Chinesen die Unterdrückung in großem Maßstab darstellen und die Gesellschaft als sehr primitiv, um zu erklären, warum sich die tibetische Landbevölkerung nicht mit der Bitte an die Chinesen gewandt hat, zu ihren Gunsten zu intervenieren.
Die Frage der Sozialgeschichte Tibets ist daher hoch politisch, und Chinas Ansprüche in dieser Hinsicht haben unmittelbar mit der Funktionsweise der PRCh zu tun und entspringen nicht irgendwelchen freien intellektuellen Überlegungen. Demzufolge müssen sie mit Vorsicht betrachtet werden. Aus menschenrechtlicher Sicht ist die Frage irrelevant, ob Tibet in der Vergangenheit ein Feudalsystem hatte. Viel dringender ist die Frage, warum die PRCh keine offene Diskussion darüber zulässt, ob Tibet feudal war oder unterdrückt. Schriftsteller und Forscher sehen sich in Tibet schwerwiegenden Folgen ausgesetzt, wenn sie ihre Meinung nicht mit dem offiziellen Standpunkt zu Fragen übereinstimmt, wie den sozialen Bedingungen in Tibet vor der »Befreiung«. In einem derart restriktiven Klima sind die Behauptungen der Regimes zu diesem Thema nur von geringer Glaubwürdigkeit.
Prof. Robert Barnett ist Direktor des Studienprogramms Modernes Tibet, außerordentlicher Professor für Zeitgenössische Tibetstudien, und wissenschaftlicher Mitarbeiter für Zeitgenössische tibetische Geschichte an der Columbia Universität.
Anne-Marie Blondeau ist Honorar-Professorin für Tibetische Studien und Katia Buffetrille ist Forschungs-Stipendiatin, beide an der École Pratique des Hautes Études in Paris.
Donald Lopez, der das Vorwort zu »Authenticating Tibet: Answers to China’s 100 Questions« schrieb, ist Arthur E. Link Distinguished Professor für Buddhistische und Tibetische Studien an der Universität von Michigan.
¹ »Beweisführung für Tibet: Antworten auf Chinas 100 Fragen« Herausgegeben von Anne-Marie Blondeau und Katia Buffetrille. Vorwort von Donald Lopez. Berkeley: University of California Press, 2008, Seiten 81-84. (»Authenticating Tibet: Answers to China’s 100 Questions«, edited by Anne-Marie Blondeau and Katia Buffetrille. Foreword by Donald Lopez. Berkeley: University of California Press, 2008, pp. 81–84.)
Mit freundlicher Erlaubnis des Autors und der Verlegerin für www.info-buddhismus.de aus dem Englischen übersetzt von C.R. Editiert von MDC.
Bild links: © Bundesarchiv: Bild 135-S-14-01-09, Tibetexpedition: Schigatse, criminal with ruffle (tib. khang). Photographer: Schäfer, Ernst / Licence CC-BY-SA 3.0.
Bild mittig: © Bundesarchiv: Bild 135-GB-1-40, Tibetexpedition: Gyantse, weaving loom. Photographer: Geer, Edmund / Licence CC-BY-SA 3.0.
Bild rechts: © Bundesarchiv: Bild 135-S-15-20-08, Tibetexpedition: Tschitischio, fieldwork, farmers, yaks. Photographer: Schäfer, Ernst / Licence CC-BY-SA 3.0.
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